Hygienekonzept
Hinweis COVID-19: Der Berufsverband Dt. Anästhesisten und die Dt. Gesellschaft für Anästhesiologie haben sich – ihrer Vorbildfunktion bewusst – dazu entschlossen bei den Südwestdeutschen Anästhesietagen, die 2G-Regel anzuwenden.
Dies bedeutet, dass nur Personen mit vollständigem Impfschutz oder Genesene innerhalb der 6 Monatsfrist Zutritt zum Congress Center Rosengarten in Mannheim gewährt wird.
Personen, für die aus medzinischen Gründen eine Impfung nicht zugänglich ist, bitten wir im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen.
Dies bedeutet, dass nur Personen mit vollständigem Impfschutz oder Genesene innerhalb der 6 Monatsfrist Zutritt zum Congress Center Rosengarten in Mannheim gewährt wird.
Personen, für die aus medzinischen Gründen eine Impfung nicht zugänglich ist, bitten wir im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen.
- Der Nachweis muss vor Ort mittels Impf- bzw. Genesenenzertifikat beim Betreten des Congress Centers Rosengarten erbracht werden. Sollte der Nachweis vor Ort nicht vorgelegt werden können, besteht kein Recht, den SAT2021 on site zu besuchen.
- Die 2G-Regelung gilt bereits während der Aufbauphase am Donnerstag, 25.11.2021.
Definition:
- Eine geimpfte Person ist eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises im Sinne von §2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 08. Mai 2021 ist.
- Eine genesene Person ist eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises im Sinne von §2 Nummer 5 SchAusnahmV ist.
Zutritts- bzw. Teilnahmeverbot:
- Personen, welche sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet laut RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) aufgehalten haben, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatten oder die typischen Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion (hohes Fieber, trockener Husten, Geruchs- und Geschmacksstörungen, etc.) aufweisen erhalten ein Zutritts- bzw. Teilnahmeverbot.
Kontrolle: Die 2G-Kontrolle erfolgt beim Betreten des Congress Center Rosengarten über die für die Veranstaltung geöffneten Eingänge durch Personal der m:con – mannheim:congress GmbH.
Kontaktnachverfolgung: Zur Datenerfassung wird von der m:con - mannheim:congress GmbH die Luca-APP genutzt. Sollten Sie diese nicht auf Ihrem Smartphone installiert haben, können Sie sich alternativ in ein elektron. Formular eintragen. Die Erfassung erfolgt ausnahmslos für alle Personen beim Betreten des Hauses.
Download Luca-APP:
- Haupteingang
- Tiefgaragen-Zugänge
- ACHTUNG: Der Übergang Dorint ist geschlossen!
Kontaktnachverfolgung: Zur Datenerfassung wird von der m:con - mannheim:congress GmbH die Luca-APP genutzt. Sollten Sie diese nicht auf Ihrem Smartphone installiert haben, können Sie sich alternativ in ein elektron. Formular eintragen. Die Erfassung erfolgt ausnahmslos für alle Personen beim Betreten des Hauses.
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Sicherheits- und Hygieneschutzmaßnahmen (z.B. SARS-COVID 19)
Die MCN AG setzt die vorgeschriebenen Hygieneschutzmaßnahmen sowie die Sicherheitsauflagen des Congress Center Rosengarten in Zusammenarbeit mit dem Betreiber / Hausherrn der m:con - mannheim:congress GmbH in den vom Kongress genutzten Räumlichkeiten um. Den Anweisungen des Personals der MCN AG sowie der m:con - mannheim:congress GmbH sind in jedem Fall Folge zu leisten.
Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen (s. Folgeseite) zum Tragen einer FFP2-Maske in ALLEN Bereichen des Congress Center Rosengarten.
Aussteller / Personen, die die Hygieneschutzvorschriften nicht einhalten, werden konsequent dem Veranstaltungshaus verwiesen!
Trotz der Umsetzung oben genannter Maßnahmen, kann eine Infektion mit COVID-19 nicht ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer besucht die Veranstaltung auf eigenes Risiko.
Der Veranstalter haftet nicht im Falle einer Infektion.
Die MCN AG setzt die vorgeschriebenen Hygieneschutzmaßnahmen sowie die Sicherheitsauflagen des Congress Center Rosengarten in Zusammenarbeit mit dem Betreiber / Hausherrn der m:con - mannheim:congress GmbH in den vom Kongress genutzten Räumlichkeiten um. Den Anweisungen des Personals der MCN AG sowie der m:con - mannheim:congress GmbH sind in jedem Fall Folge zu leisten.
Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen (s. Folgeseite) zum Tragen einer FFP2-Maske in ALLEN Bereichen des Congress Center Rosengarten.
Aussteller / Personen, die die Hygieneschutzvorschriften nicht einhalten, werden konsequent dem Veranstaltungshaus verwiesen!
Trotz der Umsetzung oben genannter Maßnahmen, kann eine Infektion mit COVID-19 nicht ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer besucht die Veranstaltung auf eigenes Risiko.
Der Veranstalter haftet nicht im Falle einer Infektion.
In Baden-Württemberg herrscht seit dem 03.11.2021 die Warnstufe – Grundsätzlich kommt hier die aktuelle Corona Verordnung BW zum Tragen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/die-aktuellen-corona-zahlen-fuer-baden-wuerttemberg/
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/die-aktuellen-corona-zahlen-fuer-baden-wuerttemberg/
Während der Veranstaltung gelten folgende Grundprinzipien zur weiteren Infektionsprävention:
- Händehygiene
An den Eingängen des Congress Center Rosengarten und vor den Eingängen der Versammlungsräume sind jeweils handbedienungsfreie Händedesinfektionsmittelspender aufgestellt bzw. angebracht.
- Einhalten der Husten- und Niesetikette
- Tägliche Reinigung bzw. Desinfektion von Oberflächen und gemeinsam genutzten Gegenständen (Aussteller sind für Ihre Ausstellungsflächen eigenverantwortlich)
- Es wird empfohlen, den Mindestabstand von 1,50m zu jeder Person, welche nicht dem eigenen Haushalt angehört, einzuhalten
- Es gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch im Vortragssaal. Zum Verzehr von Speisen oder Getränken am Sitzplatz, kann diese abgenommen werden.
Hinweis: Wer aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen keine FFP-2-Maske tragen kann, muss dies zwingend durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
Die Befreiung von der Maskenpflicht entbindet die Personen nicht von der Einhaltung aller anderen Hygienemaßnahmen.
Alle Teilnehmer, Referenten und Aussteller sind für die Vorhaltung ihrer FFP2-Maske, selbst verantwortlich. Die MCN AG bzw. das Congress Center Rosengarten, stellt KEINE FFP2-Masken zur Verfügung.
- Die Aufzüge sollen vorzugsweise den in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen ggfs. mit maximal einer Begleitperson zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus dürfen die Aufzüge nur von einer Person genutzt werden. In den Aufzügen besteht, wie in allen anderen Bereichen auch, Maskenpflicht.
- Bevorzugt bargeldlose Zahlungsarten (Kreditkarte / SEPA-Lastschrift)
- Standbau
- Oberstes Ziel ist die Gesundheit aller Kongress- und Ausstellungsbesucher. Daher sind auch auf den Messeständen und innerhalb der Industrieausstellung die allgemeingültigen Hygieneregelungen einzuhalten.
- Der Aussteller ist für die Umsetzung der Maßnahmen / Vorgaben auf der Fläche seines Standes selbst verantwortlich
- Aufenthalts-, Besuchs- und Besprechungsbereiche sind großzügig einzuplanen
- Handdesinfektionsmittel ist in ausreichenden Mengen auf dem Messestand zur Verfügung zu stellen
- High-Touch-Flächen wie Theken, Tische und Türklinken sollten nach Möglichkeit vermieden werden
- Desinfektionsmittel – WICHTIG für Aussteller
Die Handdesinfektionsmittel müssen immer mindestens das Wirkspektrum „begrenzt viruzid“ besitzen. Die korrekte Anwendung der Handdesinfektionsmittel ist zu beachten, worauf an den Spendern entsprechend hingewiesen wird.
Auch bei Flächendesinfektionsmitteln ist darauf zu achten, dass sie das Merkmal „begrenzt viruzid“ besitzen.
Aus aktuellem Anlass behalten wir uns vor das Hygienekonzept, je nach Entwicklung der Infektionszahlen, kurzfristig weiter anzupassen.
STAND: 09.11.2021