33. Norddeutsche Anästhesietage
10. + 11. Dezember 2021, digital

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verbraucherschlichtung
Widerrufsbelehrung

§ 1 Geltungsbereich

Zusätzlich zu den Bestimmungen der jeweiligen Veranstaltung regeln die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern an den von Firma MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG angebotenen Veranstaltungen (z. B. Workshops, Seminare, Kurse etc.) und Firma MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG (im Folgenden: „Veranstalter“), das über Online-Anmeldeformulare des Veranstalters zustande kommt.

§ 2 Anmeldung und Anmeldebestätigung

Die Anmeldung erfolgt über das auf der Website des Veranstalters zu der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung gestellte Online-Anmeldeformular. Am Ende der Buchung besteht für den Teilnehmer die Möglichkeit, ein Anmeldeprotokoll des Buchungsvorgangs auszudrucken.

Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich. Nach Absendung der Online-Anmeldung erhält der Teilnehmer kurzfristig per E-Mail eine Eingangsbestätigung, die elektronisch erzeugt wird und durch die noch kein verbindlicher Vertrag zustande kommt. Eine verbindliche Reservierungsbestätigung erfolgt durch Übersendung der Reservierungsbestätigung/Rechnung schriftlich auf dem Postweg. Durch den Zugang dieser verbindlichen Bestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande.

Sollten Sie innerhalb von 3 Wochen nach Anmeldung keine Reservierungsbestätigung erhalten haben, bitten wir Sie, sich direkt mit uns per Telefon, Telefax oder E-Mail in Verbindung zu setzen.

Kann die Anmeldung zu der gewünschten Veranstaltung bzw. einzelnen Programmpunkten mangels freier Plätze auch im Hinblick auf Hygieneschutzmaßnahmen nicht berücksichtigt werden, informiert der Veranstalter den Teilnehmer hierüber und weist ggf. auf alternative Veranstaltungen hin.

§ 3 Gebühren

Die Gebühren sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Die genannten Beträge sind einschließlich darauf evtl. gesetzlich anfallender Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Gebühren sind innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung und unabhängig vom Zugang der Rechnung, spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung an den Veranstalter zu zahlen.

§ 4 Durchführung der Veranstaltung; Änderungen

Der Veranstalter schuldet dem Teilnehmer vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen die Durchführung der gebuchten Veranstaltung in dem zuvor angekündigten zeitlichen, örtlichen und personellen Rahmen.

Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Personen vorbereitet und durchgeführt. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen und/oder des Veranstaltungsinhalts übernimmt der Veranstalter keine Gewähr. Ferner übernimmt der Veranstalter keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund der Teilnahme an den Veranstaltungen.

Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen oder Teile davon (Workshops, Seminare, Kurse etc.) zeitlich und/oder räumlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere Referenten einzusetzen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bzw. Einschränkungen durch Epidemien etc., insbesondere bei Ausfall des Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien und der Teilnehmer erhält eine bereits geleistete Vergütung zurück. Ansprüche auf Ersatz von Reise- und/oder Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall sind ausgeschlossen, es sei denn, diese Kosten sind durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters entstanden.

Über Änderungen von Zeit oder Ort der Veranstaltung und über wesentliche Änderungen im Ablauf der Veranstaltung sowie über die Absage der Veranstaltung werden die angemeldeten Teilnehmer von dem Veranstalter unverzüglich informiert.

Der jeweils aktuelle Stand der Vortragenden ist auf der Website des Veranstalters zu entnehmen. Dies gilt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Über danach eintretende Veränderungen bei den Vortragenden kann der Teilnehmer aus technischen Gründen erst vor Ort informiert werden.

Begrenzte Teilnehmerzahlen an einzelnen Programmen der Veranstaltung ergeben sich durch die jeweiligen Raumkapazitäten der zur Verfügung stehenden Säle und Räume. Mit Ausnahme von gesondert zu buchenden Programmbestandteilen (Seminare, Workshops, Kurse etc.) ist es trotz größter Planungsbemühungen nicht ausgeschlossen, dass einzelne Programmbestandteile, die mit Dauer- oder Tagesausweisen besucht werden können, wegen Vollbelegung nicht besucht werden können. Insoweit ist ein Rechtsanspruch auf Teilnahme ausgeschlossen. Auch ist der Teilnehmer nicht zur Minderung der Teilnahmegebühren berechtigt.

§ 5 Sicherheits- und Hygieneschutzmaßnahmen
(z.B. SARS-COVID 19)


Die MCN AG setzt die vorgeschriebenen Hygieneschutzmaßnahmen sowie die Sicherheitsauflagen des jeweiligen Veranstaltungsortes in Zusammenarbeit mit dem Betreiber/Hausherrn in den vom Kongress genutzten Räumlichkeiten um. Hierdurch kann es, auch kurzfristig, zu Änderungen, Begrenzung oder Ausfall einzelner Programmpunkte kommen. Den Anweisungen des Personals der MCN AG sowie des Betreibers/Hausherrn sind in jedem Fall Folge zu leisten.

Im Einzelfall ist MCN berechtigt, Maßnahmen, wie z.B. Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, Abstandsbegrenzung, Reduzierung von Besuchern an Ausstellungsständen und in den Sälen, Führen von Listen mit Namen, Adressen etc., anzuordnen.

Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Sollte zum Zeitpunkt der Veranstaltung das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verpflichtend sein, bitten wir Sie, diesen vorzuhalten und im gesamten Gebäude zu tragen.

Sollten Sie zum Zeitpunkt des Kongresses Erkältungssymptome oder akute, unspezifische Allgemeinsymptome sowie respiratorische Symptome aufweisen, oder innerhalb der letzten 14 Tage direkten Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben, behält sich die MCN AG das Recht vor, Ihnen den Einlass in das Veranstaltungsgebäude zu verweigern.

Aussteller/Personen, die die Hygieneschutzvorschriften nicht einhalten, werden konsequent dem Veranstaltungshaus verwiesen!

Trotz der Umsetzung oben genannter Maßnahmen, kann eine Infektion mit COVID-19 nicht ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer besucht die Veranstaltung auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht im Falle einer Infektion.

§ 6 Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (sogenannte Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht liegt insbesondere vor, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und der Teilnehmer auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehend genannte Regelung gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt.

Für die Inhalte der von Dritten erstellten Abstracts ist der Veranstalter nicht verantwortlich. Schadenersatzansprüche für fehlerhafte und unvollständige Veröffentlichungen, die von Dritten erstellt sind, bestehen gegenüber dem Veranstalter nicht.

Darüber hinaus entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz für fehlerhafte und unvollständige Veröffentlichungen bzw. nicht erfolgte Wiedergaben und Darstellungen auf der Kongresshomepage bzw. innerhalb der Plattform. Die Haftung für Inhalt und Wiedergabe von Fremdtexten liegt ausschließlich bei den jeweiligen Urhebern bzw. der ausstellenden Industrie.

Ist die Veranstaltung aufgrund von Epidemien / Pandemien bzw. Hygieneschutzmaßnahmen nicht durchführbar, haftet der Veranstalter nicht für Folgeschäden wie z.B. Reisekosten. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

§ 7 Datenschutz

Teilnehmer:
Die bei der Anmeldung von dem Teilnehmer gemachten personenbezogenen Daten verwendet der Veranstalter ausschließlich zu Zwecken der Durchführung des Vertrags. Die Daten werden bei der Übertragung zum Veranstalter automatisch verschlüsselt (SSL, 128 Bit). Auf Anforderung öffentlicher Behörden können personenbezogene Daten auch ohne Zustimmung des Teilnehmers an diese weitergegeben werden.

Mit der Anmeldung willigt der registrierte Teilnehmer ein, dass der Veranstalter seine personenbezogenen Daten zur Übermittlung seiner Zertifizierungspunkte über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) an die BLÄK nutzt.

Die Teilnehmer und Aussteller etc., die den Veranstaltungsbereich betreten, werden registriert (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthalts), um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Teilnehmern, Ausstellern etc. zu ermöglichen. Eine Übermittlung dieser Informationen wird ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Schädigung geschützt sind. Die Daten müssen zu diesem Zweck einen Monat aufbewahrt werden und werden anschließend datenschutzkonform vernichtet.

Abstracteinreichung:
Mit Abgabe seines Abstracts überlässt der Einreichende unentgeltlich alle Rechte der Weiterverwertung gleich welcher Art dem Veranstalter. Ungeachtet dessen verbleibt ihm die Möglichkeit der Weiterverwertung nach eigenem Bedarf.

Wir bitten um Verständnis, dass das Abstract in der eingereichten Form veröffentlicht wird und keine Korrektur vorgenommen werden kann. Gegebenenfalls behält sich der Veranstalter vor, fehlerhafte Abstracts ohne Rücksprache abzuändern.

Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den Autoren. Somit gewährleisten die Autoren, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.

Darüber hinaus liegt dem Abstracteinreicher das Einverständnis aller genannten Personen vor, die personenbezogenen Daten (wie Name, Klinik, Adresse, Emailadresse) einzureichen bzw. zu veröffentlichen.

§ 8 Geltendes Recht; Gerichtsstand

Der Vertrag und alle aus seiner Durchführung resultierenden Ansprüche unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Falls der Teilnehmer Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters bestimmt. Der Veranstalter ist jedoch in diesem Falle auch berechtigt, den Teilnehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

§ 9 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt" bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, aufgrund dessen es einer Partei unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist: (a) dass ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) dass es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und (c) dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können. „Höhere Gewalt“ liegt u.a. vor bei Naturkatastrophen, Krieg, (teilweiser) Betriebszerstörung, Aussperrungen, Streiks, Epidemien oder Pandemien.

Beruft sich MCN berechtigt auf höhere Gewalt, ist MCN ab dem Eintritt des Hindernisses von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen sowie von jeder Haftung auf Schadensersatz oder anderen Ansprüchen wegen Vertragsverletzung befreit. MCN wird ihre Vertragspartner ab Kenntnis von der höheren Gewalt darüber informieren.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.

§ 11 Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG

Die Firma MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Widerrufsbelehrung für Online-Anmeldungen

Widerrufsrecht für Verbraucher

Für den Fall, dass der Teilnehmer Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gilt Folgendes:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG
Neuwieder Straße 9
90411 Nürnberg

+49 (0)911/39316-0
+49 (0)911/39316-72

mcn@mcn-nuernberg.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Vom Widerruf gebrauch nehmen:
Widerrufsformular.pdf