Aufgrund der Gesetzeslage – Heilmittelwerbegesetz § 10 – dürfen nur ärztliche Teilnehmer und Apotheker über verschreibungspflichtige Produkte an Ausstellungsständen informiert werden. In der Folge bitten wir nur Teilnehmer mit roten Ausweisen, die gelb markierten Firmen zu besuchen. Einen roten Ausweis erhalten ärztliche Teilnehmer und Apotheker.